Schlagwort

Baugebiet

  • B - wie Baugebietserschließung

  • S - wie Schlüsselfertiges Bauen

    • Beim schlüsselfertigen Bauen führt ein Generalunternehmer verschiedene Baumaßnahmen durch – in der Regel einen Hausbau – und übergibt das so geschaffene Objekt schließlich dem Auftraggeber. "Schlüsselfertig" ist hierbei jedoch nicht rechtlich definiert und beschreibt lediglich das Erreichen eines bestimmten Mindestfertigstellungsgrads.