Der Begriff „Wegebau“ im Sinne des Verkehrswegebaus bezeichnet die Planung, Errichtung und Instandhaltung sämtlicher Infrastrukturen zur Fortbewegung. Hierbei ist er Bestandteil diverser Fachgebiete des Tiefbaus bzw. eng mit diesen verschränkt. Der Wegebau kann jedoch auch im engeren Sinne als ein Teilgebiet des Straßenbaus verstanden werden. Erfahren Sie bei UHRIG mehr zur Thematik.

Die Arbeitsbereiche des Wegebaus als Ganzes

In seiner Gesamtheit ist der Verkehrswegebau Teil verschiedener Disziplinen im Tiefbau und umfasst je nach Art der geplanten bzw. errichteten Infrastruktur viele Arbeitsschritte. Der wohl bekannteste und alltäglich gegenwärtigste ist der sogenannte Straßen- und Wegebau für den Fuß- und Fahrzeugverkehr. Vorangehende Erdarbeiten bereiten hier den Baugrund vor, anschließend kommt es zur Verlegung der Straßendecke. Diese besteht in der Regel aus Asphalt, Beton oder Pflaster. Straßenbaumaßnahmen sind notwendig, da natürlicher Boden den Anforderungen des modernen Transportwesens nicht oder nur unzureichend genügt. Neben Planung und Errichtung der Verkehrswege zählen ebenso die Straßenausstattung (Markierung, Beschilderung) sowie die Erhaltung und Sanierung in die Aufgabenbereiche des Straßen- und Wegebaus. Zudem ist er zur Überwindung geographischer Hindernisse mit dem Brücken- oder Tunnelbau eng verzahnt.

Ein weiterer Fachbereich des Verkehrswegebaus ist der Eisenbahn- bzw. Gleisbau. Auch hier beziehen sich die Aufgabenfelder nicht nur auf Planung, Bau und Wartung, sondern ebenfalls auf die Sicherungstechnik, die Ausstattung sowie die Zu- oder Abgangsmöglichkeiten zum eigentlichen Verkehrsmittel, also Bahnhöfe, Bahnsteige, Weichen, Signalanlagen und vieles mehr.

Wegebau bezieht sich jedoch nicht nur auf die Konstruktion von Infrastrukturen des Verkehrs an Land. Der sogenannte Verkehrswasserbau beinhaltet sämtliche Baumaßnahmen, die für den Schiffsverkehr notwendig sind. Hierzu zählen der Neu- oder Ausbau von Binnenwasserstraßen, also Flüsse und Kanäle, sowie die Errichtung von unterstützenden Anlagen, etwa Schiffshebewerke oder Schleusen. Der Hafenbau sowie indirekt auch die Entfernung von Sedimenten aus Hafenbecken und Fahrrinnen sind ebenfalls Teil des Verkehrswasserbaus.

Weitere Teilbereiche des Verkehrswegebaus sind unter anderem die Errichtung von Anlagen für den Flugverkehr, die Verkehrs- und allgemeine Raumplanung sowie einige Aspekte des Städtebaus.

 

Der Wegebau als Teil des Straßenbaus

Ist nicht von Verkehrswegebau als Oberbegriff die Rede, so kann der Wegebau auch als Teilgebiet des Straßenbaus oder des Landschaftsbaus betrachtet werden. In diesem Fall ist mit dem Begriff die Errichtung von Wegen gemeint, die nicht oder nur bedingt dem Fahrzeugverkehr dienen. Dies können zum Beispiel Fußgänger- oder Gartenwege, Einfahrten oder Einkaufsstraßen sein. Als Baustoffe kommen hierbei nur selten Verbundmaterialien wie Asphalt zum Einsatz. Stattdessen werden im Wegebau in der Regel Pflaster, Betonplatten oder Naturstein verwendet, da deutlich geringere Belastungen zu erwarten sind. Auch der ästhetische Aspekt spielt beim Wegebau oft eine weitaus größere Rolle als bei der Errichtung von Straßen.

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